Urteil rechtskräftig: Schadensersatzklage gegen STEAG endgültig abgewiesen

Alster & Elbe Inkasso nimmt die zunächst von ihr eingelegte Berufung zurück

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am heutigen Freitag bestätigt, dass die Abweisung der Klage der Alster & Elbe Inkasso GmbH mit einem Streitwert von 750 Millionen Euro gegen die STEAG GmbH und fünf weitere Beklagte auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz rechtskräftig ist.

Grund: Alster & Elbe hat die zunächst von ihr eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2017 zurückgenommen. Nach Auffassung des Landgerichts war keine Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen STEAG ersichtlich.

Der Rechtsstreit ist damit erfolgreich abgeschlossen. Die Rechtsanwälte der STEAG hielten die Klage von Beginn an insgesamt für unbegründet.