Entlastung für Fernwärmekunden

Kundinnen und Kunden von STEAG Fernwärme GmbH, STEAG Fernwärme Essen GmbH & Co. KG und Fernwärmeversorgung Gelsenkirchen erhalten Einmalzahlung gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Essen/Bottrop/Gelsenkirchen. Vor wenigen Tagen haben Bundestag und Bundesrat das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verabschiedet. Teil des Gesetzes sind auch die Regelungen zur sogenannten Strom- und Gaspreisbremse. Da diese Regelungen auch für die Fernwärmeversorgung gelten, profitieren von ihr auch Kundinnen und Kunden von STEAG Fernwärme, STEAG Fernwärme Essen und Fernwärmeversorgung Gelsenkirchen.

Die finanzielle Entlastung gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz erfolgt aus Mitteln des Bundes direkt über die jeweiligen Fernwärmeversorger. Die Hilfe soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten für Endverbraucher schaffen und überbrückt die Zeit bis zur Einführung der von der Bundesregierung angekündigten Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr 2023. Dabei erhalten alle anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden bis zum 31. Dezember 2022 eine Einmalzahlung ihres Fernwärmeversorgers per Banküberweisung. Die Fernwärmeversorger greifen dabei auf die in den jeweiligen Kundendaten hinterlegte Bankverbindung zurück.

„In den wenigen Fällen, in denen die Kundendaten keine Bankverbindung enthalten, schreiben wir die betroffenen Kundinnen und Kunden bereits an und bitten um Mitteilung der Bankverbindung“, sagt Michael Zimmermann, der bei der STEAG Fernwärme den Bereich Wärmeabrechnung leitet.

Wichtig ist, dass die Einmalzahlung nicht mit der für Dezember 2022 fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Das heißt, der jeweilige Abschlag für Dezember ist von den Kundinnen und Kunden in voller Höhe zu zahlen. Auch auf die Höhe der kommenden Wärmeabrechnung hat die Einmalzahlung keinen Einfluss. Sie wird allerdings auf der Wärmeabrechnung gesondert ausgewiesen.

Wer bekommt eine Einmalzahlung?
Eine Zahlung erhalten Kundinnen und Kunden, deren Jahresverbrauch 1,5 Gigawattstunden bzw. 5.400 Gigajoule nicht übersteigt. Ferner Vermieter, über deren Entnahmestelle die Wärmeverbräuche mehrerer Haushalte abgerechnet werden, und Mieter, deren Wärmeverbrauch ausschließlich über eine ihnen zugeordnete Entnahmestelle abgerechnet wird, sowie Wohneigentümergemeinschaften. Weitere Kundengruppen, die berechtigt sind, eine Entlastungszahlung in Anspruch zu nehmen, sind im Erdgas-Wärme-Entlastungsgesetz (§4, Abs. 1) aufgeführt.

Wie hoch ist die Zahlung?
Die Höhe der Einmalzahlung wird für alle Kundinnen und Kunden nach einer einheitlichen Systematik berechnet. Da dabei jedoch auch individuelle Faktoren wie der jeweilige Verbrauch und die Höhe der Abschlagszahlung eine Rolle spielen, fällt der Betrag der Entlastungsleistung nicht für alle Zahlungsempfänger gleich aus. „Es gibt also keinen einheitlichen Pauschalbetrag für alle Kundinnen und Kunden. Wir haben zum besseren Verständnis, wie die Höhe der Zahlung errechnet wird, eine Beispielrechnung auf unserer Internetseite eingestellt“, so Michael Zimmermann.

Alle relevanten Informationen rund um das Thema Entlastungszahlung sind auch über die Internetseite www.steag-fernwaerme.de abrufbar. Wegen der außerordentlich hohen Arbeitsbelastung, die aktuell mit der Vorbereitung der Entlastungszahlung einhergeht, bittet Michael Zimmermann bei den Kundinnen und Kunden um Nachsicht, dass individuelle telefonische Anfragen zur Zeit nicht wie gewohnt zeitnah beantwortet werden können: „Alle verfügbaren Kolleginnen und Kollegen arbeiten augenblicklich mit Hochdruck daran, dass das Geld, das die Bundesregierung für die Entlastung der Menschen zur Verfügung gestellt hat, nun auch bis Ende Dezember bei den Menschen ankommt. Das hat jetzt absolute Priorität.“

Kundenanfragen bitte per E-Mail einreichen
Daher, so Michael Zimmermann, werde dringend gebeten, mögliche Anfragen per E-Mail an die Fernwärmeversorger zu richten. Dafür stehe die E-Mail-Adresse waermeabrechnung-fernwaerme@steag.com zur Verfügung: „Wir werden alle Anfragen beantworten, sobald die Auszahlung des Entlastungsbetrags für alle Kundinnen und Kunden organisiert ist“, wirbt Michael Zimmermann um Verständnis für die aktuelle Ausnahmesituation.